Was ist eine Patientenverfügung

Patientenverfügung

  • Ausführlich Beratung durch Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion der Vorsorgedokumente
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen
  • Überprüfung durch einen Juristen
  • Mehr als 100 positive Bewertungen auf Google
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Patientenverfügung

Welche medizinischen Behandlungen möchte ich und welche nicht? Solange man ansprechbar ist, werden dieses Fragen direkt mit dem Arzt besprochen. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Es sei denn, man hat mittels einer Patientenverfügung bereits Anordnungen für die wichtigen Fragen getroffen.

In der Verfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Massnahmen und Behandlungen eine Person wünscht und welche sie abweist, falls sie nicht mehr eigenständig entscheiden kann. Auch können in der Patientenverfügung verschiedene Behandlungs-, Pflege-, und Betreuungsmassnahmen formuliert werden. Umso exakter die Verfügung, desto weniger Interpretation- und Entscheidungsspielraum besteht für Ärzte und desto höher ist die Gewissheit, dass tatsächlich das geschieht, was man selbst bestimmt hat. Davon ausgenommen sind rechtswidrige und unzulässige Punkte, wie aktive Sterbehilfe.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlung man in bestimmten Situationen möchte oder welche Behandlung man nicht möchte. Dies gilt für den Fall, dass man nicht mehr entscheidungsfähig ist oder den eigenen Willen nicht mehr äussern kann (z.B. aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit).

Eine Patientenverfügung ist gültig, wenn man bei der Erstellung urteilsfähig war und die Verfügung dem eigenen Willen entspricht und nicht unter Druck entstanden ist. Zudem muss die Pateientenverfügung datiert und von Hand unterschrieben sein.

Eine gültige Patientenverfügung ist sowohl für das Ärzteteam als auch für die Angehörigen rechtsverbindlich und ist im Bedarfsfall für alle Beteiligten eine Entlastung, da konkrete Anweisungen für schwierige und zum Teil weitreichende Entscheidungen verfasst wurden.

Beim Verlust der Urteilsfähigkeit wird vorwiegend eine Bezugsperson festgelegt (erforderlich ist eine natürliche Person). Die vertretungsberechtigte Person ist autorisiert, im Zusammenhang mit medizinischen Fällen zu handeln, d. h. sie kann/darf Gesundheitsvorschlägen zustimmen oder ablehnen. Ist keine Vertretungsperson bestimmt, gilt die Patientenverfügung. Liegt keine Verfügung vor, werden die nächsten Angehörigen kontaktiert (Art. 378 ZGB).

Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein heikles Thema, über das man oft erst nachdenkt, wenn es schon zu spät ist. Eine Krankheit, ein Unfall oder sogar den Tod kann jeden treffen – meist völlig unerwartet. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen und eine Patientenverfügung zu erstellen, um Ihre Angehörigen zu entlasten und dem Ärzteteam rechtsverbindliche Vorgaben zu machen.

Wann sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?

Eine Patientenverfügung kann jede Person erstellen, die urteilsfähig ist. Demnach dürfen auch Minderjährige eine Verfügung aufsetzen. Daher ist eine Patientenverfügung in jedem Alter zu empfehlen, da ein plötzlicher Unfall oder eine schwerwiegende Krankheit jeden treffen kann und mittels Patientenverfügung die Entscheidungen der Angehörigen und dem Ärzteteam erleichtert werden.

Es ist wichtig die Verfügung alle zwei Jahre zu prüfen und deren Richtigkeit mit dem aktuellen Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Was beinhaltet eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung: Palliativmedizin

Werteerklärung

Handlungsrichtlinie für das medizinische Personal betreffend Behandlungsmassnahmen

Festlegung der persönlichen Ansichten und Werte

Themen wie Würde, Schmerzerleichterung oder Kontrollverlust

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Die Werteerklärung ist eine Handlungsrichtlinie für das medizinische Personal für etwaige Situationen, welche in der Patientenverfügung nicht explizit geregelt sind. Mittels Werteerklärung können die involvierten Personen den mutmasslichen Willen herausfinden.

Die Werteerklärung enthält Informationen zu den persönlichen Werten, den eigenen Vorstellungen und zur Motivation zur Erstellung der Patientenverfügung.

Die Werteerklärung ist kein zwingender Bestandteil der Verfügung und lässt viel Interpretationsspielraum. 

Patientenverfügung: Palliativmedizin

Palliativmedizin

Gewünschte Betreuung und Behandlung bei nicht heilbarer Erkrankung

Festlegung der lebenserhaltenden Massnahmen

Entscheid über Einsatz und Umfang der Schmerzbehandlung

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Bei der Palliativmedizin wird festgehalten in welchem Umfang die lebenserhaltenden Massnahmen umgesetzt werden. Der Verfasser kann bestimmen, ob die lebenserhaltenden Massnahmen im Rahmen des ärztlichen Behandlungsplans ausgeschöpft werden oder ob lebenserhaltenden Massnahmen gar nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.

Im Vordergrund der Palliativmedizin steh eine optimale Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen wie Angst, Atemnot, Übelkeit oder Verwirrung. Bei der Palliativmedizin werden auch soziale, geistige, spirituelle und religiöse Aspekte beachtet.

Patientenverfügung: Organspende

Organspende

Entscheidung über Spende von Organen, Gewebe und Zellen

Entlastung meiner Angehörigen durch die Entscheidung über die Organspende

Lebensrettung durch Organspende

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In der Patientenverfügung halten Sie fest, ob Sie Organe, Gewebe und Zellen im Falle des Todes spenden möchten. Sie können der Organspende vollumfänglich, nur teilweise oder gar nicht zustimmen.

Was sind die Formvorschriften für eine Patientenverfügung?

Damit eine Patientenverfügung rechtlich gültig ist, muss sie datiert und unterschrieben sein. Zudem muss die Verfügung dem aktuellen Willen des Verfassers entsprechen. Daher ist es wichtig, das Dokument alle zwei Jahre auf Richtigkeit zu überprüfen und mit dem aktuellen Datum zu unterschreiben oder bei Änderungen den Inhalt anzupassen.

Unterschriebene Patientenverfügung

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden. Im Vergleich zum Vorsorgeauftrag reicht ein unterschriebenes Formular. Zudem kann die Verfügung jederzeit geändert werden. Hierfür müssen die Änderungen datiert und unterschrieben werden oder die Patientenverfügung neu erstellt werden.

Notariell beglaubigte Patientenverfügung

Die Patientenverfügung muss nicht vom Notar beglaubigt werden. Jedoch kann mit einer Beglaubigung verhindert werden, dass die Echtheit der Verfügung angezweifelt wird.

Haben Sie Fragen zur Patientenverfügung? Wir sind gerne für Sie da!

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Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Die besten Vorsorgedokumente nützen gar nichts, wenn im Bedarfsfall niemand weiss, dass sie existieren oder wo sie zu finden sind. Der Vorsorgeauftrag oder die Patientenverfügung kommen erst zum Zug, wenn man nicht mehr urteilsfähig respektive nicht ansprechbar ist. Daher ist es wichtig, dass die richtigen Personen über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen.

Jeder kann frei wählen, wo die Vorsorgedokumente aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Dokumente im Fall einer Urteilsunfähigkeit leicht aufgefunden werden können. Es empfiehlt sich einen Ort zu wählen, auf den in Kürze zugegriffen werden kann. Persönliche Vorsorgebestimmungen können nur dann umgesetzt werden, wenn im Bedarfsfall der Zugriff und die Einsicht in die Dokumente gewährleistet ist.

Wir raten jederzeit eine Karte (Vorsorgeausweis) mit sich zu tragen, mit dem Hinweis, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist und wo diese aufbewahrt wird. Zudem sollte eine Kopie der Verfügung beim Hausarzt oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden.

Auf Wunsch kann auf der Versichertenkarte eingetragen werden, dass eine Patientenverfügung besteht und an welchem Ort diese aufbewahrt wird.

Aufbewahrung zu Hause

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Vorsorgedokumente zu Hause aufbewahren. Es ist jedoch wichtig, dass Ihre Angehörigen oder Vertretungspersonen über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen. Aktuell ist der Notfallausweis im Portemonnaie immer noch die sicherste Lösung. Darauf wird vermerkt, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist und wo diese aufbewahrt wird. Eine solchen Notfallausweis wird gerne von uns zur Verfügung gestellt.

Aufbewahrung bei Vita Finance

Mit dem attraktiven Konditionen von Vita Finance können Sie die Vorsorge-Dokumente gegen eine jährliche Gebühr ab CHF 60.00 in einem Sicherheitstresor mit zertifiziertem Einbruch- und Feuerschutz deponieren. Die Originale der Vorsorgedokumente sind innerhalb von 2 Arbeitstagen bei Ihnen zu Hause.

Zudem erhalten die beauftragten Personen und der/die Auftraggeber/-in jährlich eine Erinnerung und die Dokumente werden alle 5 Jahre kostenlos angepasst.

Patientenverfügung: Gut zu wissen

Mittels Patientenverfügung legt man fest, welche Behandlungen bei Urteilsunfähigkeit gewünscht werden und welche nicht. Anbei finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Patientenverfügung.

WELCHE ANFORDERUNGEN BESTEHEN, DAMIT IHRE PATIENTENVERFÜGUNG IM ANWENDUNGSFALL KORREKT ANGEWENDET WIRD?

Grundsätzlich bestehen keine formellen Anforderungen. Sie können Ihre Patientenverfügung entweder physisch oder in digitaler Form aufbewahren. Wichtig ist aber, dass das Behandlungsteam von Ihrer Patientenverfügung erfährt und auf diese zugreifen kann. Hierzu ist es ratsam einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Verfügung stets auf sich zu tragen.

WIE LANGE IST EINE PATIENTENVERFÜGUNG GÜLTIG?

Eine Patientenverfügung bleibt grundsätzlich unbeschränkt gültig. Es macht gleichwohl Sinn, regelmässig zu überdenken, ob sie noch Ihren Vorstellungen entspricht.

WEN SOLL ICH ÜBER MEINE PATIENTENVERFÜGUNG INFORMIEREN?

Grundsätzlich ist es sicher sinnvoll, wenn möglichst viele Ihnen nahestehende Personen über Ihre Patientenverfügung oder zumindest darüber, dass Sie eine errichtet haben, Bescheid wissen.

Folgende Personen empfehlen wir Ihnen auch über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung zu informieren und Sie über den Aufbewahrungsort und die Zugriffsmöglichkeit auf dem Laufenden zu halten:

  • Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin
  • Die Vertrauensperson und allenfalls Stellvertretende

Was bedeutet Urteilsunfähigkeit?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert in Artikel 16, dass jede Person urteilsfähig ist, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung beinhaltet die konkreten Anordnungen von medizinischen Massnahmen, welche das Behandlungsteam wenn möglich umsetzen soll. Der Vorsorgeauftrag hingegen bestimmt, wer Sie bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit vertreten soll und Ihre administrativen Aufgaben, die Sorge für das körperliche Wohlbefinden (z.B. persönliche Pflege) im Allgemeinen und die Vermögensverwaltung übernehmen soll. Sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung sind Teil des Vorsorgedossiers.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten?

Vorsorgeauftrag

ab 2. Person CHF 390.-
CHF490.-
  • Ausführliche Beratung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion des Vorsorgeauftrages durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall, Vollmachten, Testament und Aufbewahrung
  • Überprüfung der Vorsorgedokumente durch einen Juristen
  • Persönlicher Vorsorgeausweis
  • Zustellung der Vorsorgedokumente
  • Factsheets & Merkblätter
Weitere Infos erhalten

Patientenverfügung

ab 2. Person CHF 290.-
CHF390.-
  • Ausführliche Beratung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion der professionellen Patientenverfügung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall, Vollmachten, Testament und Aufbewahrung
  • Überprüfung der Vorsorgedokumente durch einen Juristen
  • Persönlicher Vorsorgeausweis
  • Zustellung der Vorsorgedokumente
  • Factsheets & Merkblätter
Weitere Infos erhalten

Gesamt-Paket

ab 2. Person CHF 640.-
CHF790.-
  • Ausführliche Beratung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion des Vorsorgeauftrages und der professionellen Patientenverfügung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall, Vollmachten, Testament und Aufbewahrung
  • Überprüfung der Vorsorgedokumente durch einen Juristen
  • Persönlicher Vorsorgeausweis
  • Zustellung der Vorsorgedokumente
  • Factsheets & Merkblätter
Weitere Infos erhalten

In drei Schritten zu Ihrer Patientenverfügung

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Weitere Informationen rund um das Thema Selbstbestimmung:

Vorsorgeauftrag

Vorsorgeauftrag

Für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles irgendwann urteilsunfähig wird, regelt man mit einem Vorsorgeauftrag, welche Personen oder Institutionen in welchem Umfang für die urteilsunfähig gewordene Person handeln dürfen.