Entschädigungen

Bei Vita Finance legen wir grossen Wert auf Transparenz und Vertrauen in der Beziehung zu unseren Kunden. Im Einklang mit Artikel 45b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist es wichtig, über die Grundsätze der Entschädigungen, die von den Versicherungsunternehmen an ungebundene Versicherungsvermittler gezahlt werden, zu informieren. Dies schafft Klarheit und fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler.

Grundlagen der Entschädigungen

Die Entschädigungen, die an ungebundene Versicherungsvermittler wie Vita Finance gezahlt werden, bestehen aus Provisionen und/oder Courtagen. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells und ermöglichen es, kontinuierliche und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten. Diese Entschädigungen werden für verschiedene geschäftliche Ausgaben verwendet, darunter:

  • Personalkosten: Sie gewährleisten, dass qualifizierte und engagierte Fachspezialisten zur Verfügung stehen, um individuelle und bedarfsgerechte Beratung zu leisten.
  • Verwaltungskosten: Sie decken notwendige Aufwendungen ab, die für einen effizienten Betrieb und eine effektive Verwaltung erforderlich sind.
  • Marketingkosten: Sie ermöglichen gezielte Marketingmassnahmen, um potenzielle Kunden zu erreichen und über wichtige Dienstleistungen zu informieren.
  • Technologie- und Systemkosten: Diese Kosten umfassen die Investition in moderne IT-Systeme, Softwarelizenzen und technologische Infrastruktur, die notwendig sind, um effiziente und sichere Dienstleistungen anzubieten. Dazu gehört auch die Pflege und Aktualisierung von CRM-Systemen, die für die Verwaltung von Kundenbeziehungen unerlässlich sind.
  • Schulungs- und Weiterbildungskosten: Kontinuierliche Schulungen und Weiterbildungen des Personals sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Fachspezialisten über aktuelles Wissen in der sich ständig wandelnden Versicherungsbranche verfügen. Dies beinhaltet sowohl interne als auch externe Schulungsprogramme.
  • Raummieten und Betriebskosten: Die Kosten für Büroräume sowie die damit verbundenen Betriebskosten wie Strom, Heizung, Wasser und Reinigung sind wesentliche Bestandteile der laufenden Ausgaben.
  • Versicherungen und rechtliche Ausgaben: Als Unternehmen im Finanzsektor sind verschiedene Versicherungen und rechtliche Beratungskosten notwendig, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
  • Kommunikations- und Netzwerkkosten: Dies umfasst Kosten für Telekommunikation, Internetdienste und Netzwerkinfrastruktur, die für die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit Kunden und innerhalb des Unternehmens essentiell sind.
  • Reise- und Akquisitionskosten: Ausgaben für Geschäftsreisen, Kundenbesuche und Akquisitionsaktivitäten sind ein weiterer wichtiger Posten, der es ermöglicht, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Beziehungen zu pflegen.
  • Büromaterial und Ausrüstung: Dies beinhaltet alltägliche Bürobedarfsartikel sowie die Anschaffung und Wartung von Büroausstattung und -möbeln.

Durch die Deckung dieser vielfältigen Kosten durch die erhaltenen Entschädigungen kann Vita Finance eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung gewährleisten. Diese Investitionen reflektieren das Engagement des Unternehmens, erstklassige Dienstleistungen anzubieten und den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.

Minimierung von Interessenkonflikten

Das Bewusstsein für potenzielle Interessenkonflikte, insbesondere aufgrund der Annahme von Provisionen, ist für Vita Finance von zentraler Bedeutung. Um diese zu minimieren und zu vermeiden, hat unser Unternehmen nicht nur interne Prozesse und Richtlinien etabliert, sondern geht noch einen Schritt weiter: Alle unsere Fachspezialisten erhalten einen überdurchschnittlichen Fixlohn im Vergleich zur Branche. Dieser Ansatz gewährleistet, dass unsere Beratung stets im besten Interesse der Kunden erfolgt und nicht von der Höhe der erhaltenen Provisionen beeinflusst wird. Durch diese Massnahme tragen wir noch stärker dem Interessenkonflikt Rechnung und fördern eine unabhängige und kundenorientierte Beratung.

Verpflichtung zu Transparenz und Kundenorientierung

Das Ziel ist es stets, die bestmögliche Beratung zu bieten und Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Die von den Versicherungsunternehmen erhaltenen Entschädigungen ermöglichen es, diesen Service kontinuierlich zu verbessern und auszubauen. Die Verpflichtung zu Transparenz und kundenorientierter Arbeitsweise ist ein zentrales Element, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten.

Vita Finance steht für eine offene und ehrliche Kommunikation und ist stets bereit, weitere Informationen zu diesen Grundsätzen zu bieten, um ein klares Verständnis und Vertrauen in die Dienstleistungen zu fördern.

Bandbreite der Entschädigungen

Sachversicherungen

Bei der Vermittlung von Sachversicherungen arbeitet Vita Finance eng mit der Procare Vorsorge AG zusammen. Für diese Vermittlungsdienstleistungen erhalten wir eine Courtage, die zwischen 3,15% und 9% der Versicherungsprämie ausmacht. Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Prozentsätze 60% der gesamten ausgezahlten Courtage entsprechen. Die verbleibenden 40% der Courtage werden von der Procare Vorsorge AG einbehalten.

Eine Courtage ist eine Provision, die als Prozentsatz der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherungsart und den spezifischen Vereinbarungen mit dem Versicherer. In unserem speziellen Fall liegt die Courtage, die Vita Finance erhält, zwischen 3,15% und 9% der Prämie. Diese Vergütung deckt nicht nur die anfängliche Beratung und Bedürfnisanalyse ab, sondern ermöglicht auch die Auswahl geeigneter Versicherungslösungen, die kontinuierliche Betreuung der Kunden während der Vertragslaufzeit und die Unterstützung im Schadensfall.

Privathaftpflichtversicherung

Bei der Vermittlung von Haftpflichtversicherungen erhält Vita Finance eine Courtage, die zwischen 4,5% und 9% der Versicherungsprämie beträgt. Diese Prozentsätze stellen 60% der gesamten ausgezahlten Courtage dar, wobei die restlichen 40% an die Procare Vorsorge AG gehen.

Eine Courtage ist eine Provision, die auf der Basis der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. Die Höhe dieser Provision variiert je nach der Art der Haftpflichtversicherung und den spezifischen Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen. Für Vita Finance liegt die Courtage bei Haftpflichtversicherungen in diesem Bereich.

Diese Vergütung deckt verschiedene Dienstleistungen ab, die über die anfängliche Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Sie ermöglicht es uns, geeignete Haftpflichtversicherungslösungen auszuwählen und während der gesamten Vertragslaufzeit eine kontinuierliche Betreuung und Unterstützung im Schadensfall zu bieten. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss der Versicherung, sondern auch über die gesamte Dauer ihres Versicherungsschutzes optimal betreut werden.

Krankenkasse

Bei Vita Finance halten wir uns strikt an die Branchenvereinbarungen sowie an die Verordnung des Bundesrates, die die Entschädigung für die Vermittlung von Krankenversicherungen regeln. Für die Grundversicherung erhalten wir eine Entschädigung von bis zu CHF 70.- pro abgeschlossenem Vertrag. Dieser Betrag variiert je nach Vereinbarung mit den einzelnen Krankenkassen.

Bei der Vermittlung von Zusatzversicherungen liegt die maximale Entschädigung bei 16 Monatsprämien. Diese Vergütung berücksichtigt die unterschiedlichen Prämien und Produktarten der Zusatzversicherungen. Unabhängig vom konkreten Betrag halten wir uns stets an die festgelegten Grenzen und Richtlinien, um eine faire und transparente Vermittlung für unsere Kunden sicherzustellen.

Technische Versicherungen

Bei der Vermittlung von technischen Versicherungen arbeitet Vita Finance eng mit der Procare Vorsorge AG zusammen. Für diese spezifischen Vermittlungsdienstleistungen erhalten wir eine Courtage, die zwischen 4,8% und 9% der Versicherungsprämie beträgt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Prozentsätze 60% der gesamten ausgezahlten Courtage darstellen. Die restlichen 40% der Courtage werden von der Procare Vorsorge AG einbehalten.

Die Courtage bei technischen Versicherungen ist eine Provision, die als Prozentsatz der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. Die genaue Höhe dieser Provision variiert je nach Art der technischen Versicherung und den spezifischen Vereinbarungen mit dem Versicherer. In unserem Fall liegt die Courtage, die Vita Finance erhält, im genannten Bereich von 4,8% bis 9%.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Sie umfasst die Auswahl passender technischer Versicherungslösungen, die kontinuierliche Betreuung der Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Dadurch gewährleisten wir, dass unsere Kunden nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der Laufzeit ihrer Versicherung optimal betreut werden.

Transportversicherung

Bei der Vermittlung von Transportversicherungen arbeitet Vita Finance eng mit der Procare Vorsorge AG zusammen. Für diese spezifischen Vermittlungsdienstleistungen erhalten wir eine Courtage, die 9% der Versicherungsprämie beträgt. Es ist wichtig zu betonen, dass diese 9% 60% der gesamten ausgezahlten Courtage darstellen. Die verbleibenden 40% der Courtage werden von der Procare Vorsorge AG einbehalten.

Die Courtage bei Transportversicherungen ist eine Provision, die als Prozentsatz der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. In diesem speziellen Bereich der Transportversicherung liegt die Courtage, die Vita Finance erhält, konstant bei 9%.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Sie umfasst die Auswahl geeigneter Transportversicherungslösungen, die kontinuierliche Betreuung der Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss der Versicherung, sondern auch während der gesamten Laufzeit ihrer Transportversicherung optimal betreut und unterstützt werden.

Motorfahrzeugversicherung

Bei der Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen arbeitet Vita Finance eng mit der Procare Vorsorge AG zusammen. Für diese spezifischen Vermittlungsdienstleistungen erhalten wir unterschiedliche Courtagesätze, abhängig vom jeweiligen Baustein der Versicherung.

Für den Haftpflicht-Baustein der Motorfahrzeugversicherungen liegt die Courtage zwischen 2,4% und 9%. Bei den Vollkasko- und Teilkasko-Bausteinen bewegt sich die Courtage jeweils in einem Bereich zwischen 4,8% und 9%. Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Prozentsätze 60% der gesamten ausgezahlten Courtage repräsentieren. Die restlichen 40% der Courtage werden von der Procare Vorsorge AG einbehalten.

Die Courtage ist eine Provision, die als Prozentsatz der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. Die Höhe dieser Provision variiert je nach dem spezifischen Versicherungsbaustein und den Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Dazu zählt die Auswahl passender Versicherungslösungen für die verschiedenen Bausteine der Motorfahrzeugversicherungen, die kontinuierliche Betreuung der Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Dadurch gewährleisten wir, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss ihrer Motorfahrzeugversicherung, sondern auch während der gesamten Laufzeit optimal betreut und unterstützt werden.

Rechtsschutzversicherung

Bei der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen erhält Vita Finance Provisionen, die je nach Produkt zwischen CHF 20.- und CHF 450.- liegen. Diese Provisionen reflektieren die Vielfalt und Spezifität der angebotenen Rechtsschutzversicherungsprodukte und variieren je nach den spezifischen Eigenschaften und Deckungsumfängen der jeweiligen Policen.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, ein breites Spektrum an Dienstleistungen anzubieten, das weit über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgeht. Wir konzentrieren uns darauf, für jeden Kunden die passende Rechtsschutzversicherung auszuwählen, die genau auf seine individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen zugeschnitten ist. Die kontinuierliche Betreuung unserer Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg ist ein zentraler Bestandteil unseres Services.

Neben der Beratung und Auswahl der richtigen Versicherungslösung bieten wir auch Unterstützung im Falle eines Rechtsschutzfalles. Dies umfasst die Hilfe bei der Anspruchsgeltendmachung und die Beratung bei allen Fragen rund um die Versicherungspolice. Durch diese umfassende Betreuung stellen wir sicher, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss ihrer Rechtsschutzversicherung, sondern auch während der gesamten Laufzeit ihrer Police optimal unterstützt und beraten werden.

UVG (Obligatorische Unfallversicherung) und UVG-Z (Zusatzversicherung)

Bei der Vermittlung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und des Zusatz-Unfallversicherungsgesetzes (UVG-Z) arbeitet Vita Finance eng mit der Procare Vorsorge AG zusammen. Für diese speziellen Vermittlungsdienstleistungen erhalten wir unterschiedliche Courtagesätze, abhängig von der Art der Unfallversicherung.

Für das UVG, also die gesetzliche Unfallversicherung, liegt die Courtage zwischen 2,4% und 10,5%. Für das UVG-Z, die Zusatz-Unfallversicherung, erhalten wir eine Courtage, die zwischen 4,5% und 12% variiert. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Prozentsätze 60% der gesamten ausgezahlten Courtage darstellen. Die restlichen 40% der Courtage werden von der Procare Vorsorge AG einbehalten.

Die Courtage bei der Unfallversicherung ist eine Provision, die als Prozentsatz der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. Die Höhe dieser Provision variiert je nach Art der Unfallversicherung und den spezifischen Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Versicherungslösungen sowohl für das UVG als auch für das UVG-Z, die kontinuierliche Betreuung der Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss ihrer Unfallversicherung, sondern auch während der gesamten Laufzeit optimal betreut und unterstützt werden.

Vorsorge

Bei der Vermittlung von Vorsorgelösungen, insbesondere Lebensversicherungen, erhält Vita Finance eine Abschlussprovision, die zwischen 2% und 5% der einbezahlten Prämie beträgt. Diese Provision wird berechnet als Jahresprämie multipliziert mit der Vertragslaufzeit und einem spezifischen Faktor, der je nach Versicherungsgesellschaft und Produkt variiert.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen anzubieten, die weit über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Dazu gehört die sorgfältige Auswahl geeigneter Vorsorgelösungen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Kunden zugeschnitten sind. Ausserdem gewährleisten wir eine kontinuierliche Betreuung der Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit. Dies schliesst regelmässige Überprüfungen der Policen ein, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den sich ändernden Lebensumständen und Zielen der Kunden entsprechen.

Zudem bieten wir umfangreiche Unterstützung im Leistungsfall, einschliesslich der Hilfe bei der Anspruchsgeltendmachung und Beratung bei Fragen zur Policenabwicklung. Durch diese ganzheitliche Betreuung stellen wir sicher, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss ihrer Vorsorgelösung, sondern auch während der gesamten Vertragslaufzeit optimal unterstützt und beraten werden, um ihre langfristigen finanziellen und persönlichen Ziele zu erreichen.

Krankentaggeldversicherung

Bei der Vermittlung von Krankentaggeldversicherungen (KTG) arbeitet Vita Finance eng mit der Procare Vorsorge AG zusammen. Für diese speziellen Vermittlungsdienstleistungen erhalten wir eine Courtage, die bei 6% der Versicherungsprämie liegt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass dieser Prozentsatz 60% der gesamten ausgezahlten Courtage darstellt. Die restlichen 40% der Courtage werden von der Procare Vorsorge AG einbehalten.

Die Courtage bei der Krankentaggeldversicherung ist eine Provision, die als Prozentsatz der vom Kunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Prämie berechnet wird. In diesem speziellen Bereich der KTG liegt die Courtage konstant bei 6%.

Diese Vergütung ermöglicht es uns, umfassende Dienstleistungen anzubieten, die über die initiale Beratung und Bedürfnisanalyse hinausgehen. Sie umfasst die Auswahl geeigneter Versicherungslösungen für das Krankentaggeld, die kontinuierliche Betreuung der Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit sowie Unterstützung im Schadensfall. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Kunden nicht nur beim Abschluss ihrer Krankentaggeldversicherung, sondern auch während der gesamten Laufzeit optimal betreut und unterstützt werden.

Berechnungsparameter

In Übereinstimmung mit dem oben genannten Abschnitt über Entschädigungen, den Grundsätzen der Transparenz und Vertrauensbildung, sowie in Anlehnung an Artikel 45b des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), legt Vita Finance besonderen Wert auf die detaillierte Darstellung der Berechnungsparameter für Entschädigungen. Dieser Schritt dient dazu, die Klarheit und Offenheit in der Beziehung zu unseren Kunden weiter zu verstärken und ein vertrauensvolles Verhältnis zu fördern.

Die bei Vita Finance etablierten internen Prozesse und Richtlinien, die darauf abzielen, Interessenkonflikte zu minimieren, unterstreichen unser Bestreben, stets im besten Interesse der Kunden zu handeln. Dies schliesst die vollständige und umfassende Information über die Berechnungsgrundlagen von Entschädigungen ein, die wir von Versicherungsunternehmen erhalten.

Die detaillierte Offenlegung der Berechnungsparameter ist ein wesentlicher Teil unserer Verpflichtung zu Transparenz und Kundenorientierung. Sie ermöglicht es unseren Kunden, ein tiefgreifendes Verständnis für die Grundlagen unserer Entschädigungen zu entwickeln. Dies umfasst die Erläuterung, wie diese Entschädigungen berechnet werden, einschliesslich der Bandbreiten und spezifischen Berechnungsmethoden, die je nach Versicherungsgesellschaft variieren können.

Durch die Bereitstellung dieser Informationen strebt Vita Finance danach, das Vertrauen der Kunden zu stärken und eine Basis für eine offene und ehrliche Kommunikation zu schaffen. Wir sind stets bereit, weitere Informationen zu diesen Grundsätzen zu bieten und ein klares Verständnis sowie Vertrauen in unsere Dienstleistungen zu fördern. Im nächsten Abschnitt werden daher die spezifischen Berechnungsparameter, sortiert nach Versicherungsgesellschaften, ausführlich dargelegt.

Helsana

Bei der Vermittlung der Grundversicherung von Helsana erhalten wir eine Provision von CHF 70.- pro abgeschlossenem Vertrag, unabhängig von der Jahresfranchise oder dem gewählten Modell (mit oder ohne alternative Versicherungsmodelle AVM). Dies gilt für alle Alterskategorien. Grenzgänger-Versicherungen werden ebenfalls mit CHF 70.- vergütet.

Für Zusatzversicherungen variiert die Provision je nach Produktgruppe. Für ambulante Versicherungen wie „COMPLETA“ und „PRIMEO“ erhalten wir 16 Monatsprämien, während andere Produkte wie „COMPLETA PLUS“ oder „SALARIA VVG“ 9 Monatsprämien vergüten. Für stationäre Versicherungen wie „HOSPITAL ECO“ und Zahnversicherungen wie „DENTAplus Bronze“ beträgt die Vergütung ebenfalls 16 Monatsprämien. Andere Zusatzversicherungen wie „Helsana Advocare PLUS“ bieten zwischen 12 und 16 Monatsprämien, abhängig von den gewählten Leistungen.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierung der Provisionen richtet sich nach der Laufzeit des Versicherungsvertrags:

  • Bis zu 12 Monate Laufzeit: 100 % Stornierung der Provision
  • 13 bis 24 Monate Laufzeit: 50 % Stornierung der Provision
  • Ab 25 Monaten Laufzeit: Keine Stornierung der Provision

Diese Stornierungsbedingungen greifen bei Vertragsänderungen, Rückzügen oder Kündigungen.

Visana

Für die Vermittlung der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bei Visana erhalten wir eine Provision von CHF 70.- pro versicherter Person, unabhängig von Alter und Jahresfranchise. Eine Ausnahme besteht für Grundversicherungen ohne Zusatzversicherungen (z.B. Ambulant + Spital Flex, Basic, etc.) mit einer Franchise für Erwachsene und Jugendliche unter CHF 1’000.-; in diesen Fällen wird keine Provision gezahlt.

Für Zusatzversicherungen nach VVG beträgt die Provision in der Regel 12 Netto-Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt. Je nach Art der Zusatzversicherung variieren die Provisionsansätze: Für Produkte wie „Basic“, „Ambulant“ und „Komplementär“ wird eine Vergütung von 12 Monatsprämien gewährt. Für andere Versicherungsprodukte wie „Zahnpflege“ und „Kapitalversicherung bei Tod und Invalidität“ können je nach Altersgruppe und Versicherungsumfang geringere Provisionen oder keine Provisionen gewährt werden.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierung von Provisionen erfolgt abhängig von der Laufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrags:

  • Bei einer Vertragsdauer bis zu 365 Tagen: 100 % Stornierung der Provision
  • Bei einer Vertragsdauer von 366 bis 730 Tagen: 50 % Stornierung der Provision
  • Ab einer Vertragsdauer von 731 Tagen: Keine Stornierung der Provision

Pax

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

Generali

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

CSS

Für die Vermittlung der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bei CSS erhalten wir eine einmalige Arbeitsentschädigung von CHF 70.- pro versicherter Person für alle Modelle der Grundversicherung, wie z.B. Hausarztversicherung, Callmed, Multimed oder HMO. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Entschädigung bei Abschlüssen im Rahmen bilateraler Verträge.

Für Zusatzversicherungen nach VVG beträgt die Provision bei Mehrjahresverträgen (3 oder 5 Jahre) 16 Netto-Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt, einschliesslich der Ambulantversicherung My Flex (Economy, Balance, Premium), Spitalversicherung My Flex (Economy, Balance, Premium), Alternativversicherung My Flex (Economy, Balance, Premium) und der Zahnpflegeversicherung. Bei Einjahresverträgen beläuft sich die Provision auf 12 Netto-Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt.

Für bestimmte Änderungen und Upgrades gibt es zusätzliche Provisionsregelungen:

  • Wechsel von Einjahres- zu Mehrjahresverträgen: 4 Netto-Monatsprämien
  • Option Upgrade: 12 Netto-Monatsprämien
  • Höherversicherungen, wie der Wechsel von Economy zu Balance oder Premium, werden durch die Differenz der jeweiligen Provisionen abgegolten.

Bei Spezialversicherungen und Spezialprodukten wie Heilungskosten bei Unfall, Tod oder Invalidität durch Unfall oder Krankheit variieren die Entschädigungen zwischen 35 % und 100 % der Nettojahresprämie, abhängig von der Art der Versicherung und dem Alter der versicherten Person.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierung von Arbeitsentschädigungen und Provisionen erfolgt abhängig von der Vertragsdauer:

  • Vertragsaufhebung per Beginn oder Vertragsdauer bis 12 Monate: 100 % Stornierung
  • Vertragsdauer 13 bis 24 Monate: 50 % Stornierung
  • Vertragsdauer ab 25 Monaten: Keine Stornierung

Diese Stornierungsregelungen gelten auch für Vertragsänderungen, Rückzüge, nicht zustande gekommene Versicherungen und bei Verschiebungen des Versicherungsbeginns um mehr als 20 Monate. Bei Aufhebung der Versicherung aufgrund eines Todesfalls wird keine Provision storniert.

Innova

Provisionen für Zusatzversicherungen bei Innova werden je nach Vertrag und Produkt gezahlt. Die meisten Zusatzversicherungen bringen bis zu 16 Netto-Monatsprämien, ausser:

  • Spitalzusatzversicherungen (halbprivat, privat), „plus 2“, „prima u“, „prima k“: bis zu 12 Monatsprämien
  • Reiseversicherungen: 5 Monatsprämien

Produkte wie „plus 1“, „impensa“, „denta“ und „justizia“ werden mit bis zu 16 Monatsprämien vergütet. Einige Produkte werden nur in Kombination mit einer Spitalzusatzversicherung honoriert, und Mehrjahresverträge werden bevorzugt provisioniert.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierung von Provisionen erfolgt abhängig von der Vertragsdauer:

  • Vertragsauflösung innerhalb der ersten 12 Monate: 100 % Stornierung
  • Vertragsauflösung zwischen 13 und 24 Monaten: 50 % Stornierung

Bei Vertragsauflösungen infolge eines Todesfalls erfolgt keine Stornierung.

Courtage

Für die Betreuung eines Portfolios mit einer Spitalzusatzversicherung zahlt Innova eine Courtage von 5 % der einkassierten Prämien. Sinkt das Portfolio unter 96 % der Vorjahresgrösse, beträgt die Courtage 3 %. Zusätzlich kann die Courtage je nach geringer Fluktuation oder Schadensquote um bis zu 3 % erhöht werden.

Groupe Mutuel

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

Swica

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

Sanitas

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

KPT

Für die Vermittlung der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bei KPT beträgt die Provision pauschal CHF 70.- pro versicherter Person. Bei Zusatzversicherungen wird die Provision in der Regel als Prozentsatz der Netto-Jahresprämie berechnet:

  • Krankenpflege-Plus- und Krankenpflege-Comfort-Versicherung, Spitalkostenversicherung, Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen, Sicuranta, Spitaltaggeld, Unfallversicherung für Tod und Invalidität, Versicherung für Tod und Invalidität, Teddy: 100 % der Netto-Jahresprämie
  • Zahnversicherung: 50 % der Netto-Jahresprämie
  • Rechtsschutzversicherung: 60 % der Netto-Jahresprämie

Die Provisionen gelten für korrekt und vollständig eingereichte Anträge mit unterzeichneten Beratungsprotokollen. Die Basis für die Berechnung ist die zum Zeitpunkt des Antrags in den KPT-Systemen hinterlegte Nettoprämie.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierungsbedingungen bei KPT sind wie folgt:

  • Vertragsauflösung innerhalb der ersten 12 Monate: 100 % Stornierung der Provision
  • Vertragsauflösung zwischen 13 und 24 Monaten: 50 % Stornierung der Provision
  • Ab einer Vertragsdauer von 25 Monaten: Keine Stornierung der Provision

Diese Regelungen gelten für alle Vertragsannullierungen oder -änderungen, unabhängig vom Beginn der Versicherung.

ÖKK

Für die Vermittlung der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bei ÖKK erhalten wir eine pauschale Provision von CHF 70.- pro versicherter Person für die Grundversicherung BASIS.

Bei den Zusatzversicherungen wird die Provision auf Basis der Nettoprämie (nach Abzug aller Rabatte) berechnet und mit einem festen Faktor von 16 multipliziert, der für alle Altersgruppen und zahlreiche Produkte wie „ÖKK START“, „ÖKK NATUR MINI“, „ÖKK NATUR MIDI“, „ÖKK NATUR PLUS“, „ÖKK SPITAL FLEX“, „ÖKK SPITAL PRIVAT“ und weitere gilt. Für Optionen wird der Faktor auf 12 reduziert.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierungsbedingungen für die bei ÖKK vermittelten Versicherungen sind wie folgt:

  • Bei Vertragsaufhebung oder einer Vertragsdauer bis zu 12 Monaten: 100 % Stornierung der Provision
  • Bei einer Vertragsdauer von 13 bis 24 Monaten: 50 % Stornierung der Provision
  • Ab einer Vertragsdauer von 25 Monaten: Keine Stornierung der Provision

Diese Stornierungsregelungen gelten unabhängig vom Beginn der Versicherung und umfassen auch Vertragsänderungen, Rückzüge oder nicht zustande gekommene Versicherungen.

Concordia

Für die Vermittlung der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bei Concordia erhalten wir eine Provision von CHF 70.- pro versicherter Person, vorausgesetzt, die Person ist zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns nicht älter als 65 Jahre. Diese Entschädigung gilt nicht für bestehende Kunden der Concordia.

Bei Zusatzversicherungen nach VVG beträgt die Provision in der Regel 12 Netto-Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt, sofern die versicherte Person nicht älter als 65 Jahre ist. Dies gilt für Produkte wie „DIVERSA“, „NATURA“ und die Spitalversicherungen „PRIVAT“, „HALBPRIVAT“ und „ALLGEMEIN“. Einige Produkte haben jedoch eine Entschädigungsobergrenze, zum Beispiel „Spitalversicherung PRIVAT“ mit maximal CHF 1’500 und „Spitalversicherung HALBPRIVAT“ mit maximal CHF 1’000. Die Zahnversicherung und weitere Zusatzversicherungen werden ebenfalls mit 12 Monatsprämien vergütet.

Zusätzlich erhalten wir bei der Vermittlung von Taggeldversicherungen eine Provision von 2 Monatsprämien pro abgeschlossenem Vertrag, unabhängig vom Produkt.

Mengenabhängiger Bonus
Concordia gewährt zusätzlich einen mengenabhängigen Bonus für Neukunden, die gleichzeitig alle drei Zusatzversicherungsprodukte „DIVERSA“, „NATURA“ und eine Spitalversicherung (PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO, ALLGEMEIN) abschliessen. Die Höhe des Bonus variiert je nach Anzahl der Neukunden und reicht von 1 bis 4 Monatsprämien pro Neukunde, abhängig von der Anzahl der vermittelten Versicherungen.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierungsbedingungen für die bei Concordia vermittelten Versicherungen sind wie folgt:

  • Bei einer Vertragsdauer bis zu 365 Tagen: 100 % Stornierung der Provision
  • Bei einer Vertragsdauer von 366 bis 730 Tagen: 50 % Stornierung der Provision
  • Ab einer Vertragsdauer von 731 Tagen: Keine Stornierung der Provision

Diese Stornierungsbedingungen gelten für alle Vertragsannullierungen oder -änderungen, unabhängig vom Beginn der Versicherung. Concordia verzichtet auf die Rückforderung bei Tod der versicherten Person innerhalb der genannten Fristen.

Assura

Für die Vermittlung der obligatorischen Grundversicherung (KVG) bei Assura erhalten wir eine Provision von CHF 70.- pro versicherter Person, unabhängig von Alter und Jahresfranchise.

Bei den Zusatzversicherungen nach VVG bleibt die Provision für alle Versicherungsanträge mit Unterschriftsdatum ab dem 1. Januar 2024 bei 15 Netto-Monatsprämien pro abgeschlossenem Vertrag. Für bestimmte Produkte gelten abweichende Entschädigungen: „Denta Plus“ und „Pecunia“ werden mit 12 Netto-Monatsprämien vergütet, während das Produkt „Materna Varia“ mit einem einmaligen Betrag von CHF 300.- entschädigt wird.

Stornierungsbedingungen
Die Stornierungsbedingungen für die bei Assura vermittelten Versicherungen sind wie folgt:

  • Bei einer Vertragsdauer bis zu 365 Tagen: 100 % Stornierung der Provision
  • Bei einer Vertragsdauer von 366 bis 730 Tagen: 50 % Stornierung der Provision
  • Ab einer Vertragsdauer von 731 Tagen: Keine Stornierung der Provision

Baloise

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

Mobiliar

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

Swiss Life

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.

Liechtenstein Life

In Kürze werden an dieser Stelle die Berechnungsparameter für die von uns vermittelten Versicherungsgesellschaften veröffentlicht. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs dieser Daten erfordert ihre Aufbereitung und Bereitstellung eine gewisse Zeit. Wir bemühen uns, diese Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen, um maximale Transparenz und Hilfestellung für alle Interessierten zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit stehen unsere Fachspezialisten sowie die Geschäftsführung für jegliche Fragen zur Verfügung. Sie bieten direkte Unterstützung und können individuelle Anfragen zu spezifischen Versicherungsprodukten und -leistungen beantworten. Wir verstehen, dass die Bereitstellung dieser Daten wichtig ist, und setzen alles daran, sie so schnell wie möglich bereitzustellen. Wir schätzen Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Phase und freuen uns darauf, Ihnen bald detaillierte Informationen anbieten zu können.