In der Schweiz ist eine Grundversicherung für alle obligatorisch. Dies trifft auch auf ein neugeborenes Baby zu. Diese Krankenversicherung muss man bis spätestens drei Monate nach der Geburt das Kindes abschliessen. Dadurch gilt die Versicherung rückwirkend ab der Geburt.
Neben der Grundversicherung profitieren und benötigen Babys auch zusätzlichen Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen, um Versicherungslücken zu decken. Zusatzversicherungen müssen jedoch beantragt werden. Und auch bei Babys kann die Aufnahme verweigert werden. Hat Ihr Baby beispielsweise von Geburt an eine Krankheit, könnte sich die Aufnahme verweigert werden. Mit einer vorgeburtlichen Anmeldung kann man dieses Problem lösen, da die vorbehaltslose Aufnahme von der Krankenversicherung garantiert wird.
Es ist sehr wichtig, dass Ihr Baby bereits ab der Geburt über einen optimalen Versicherungsschutz verfügt. Mit einer vorgeburtlichen Anmeldung ist Ihr Baby abgesichert, falls es mit einem Geburtsgebrechen zur Welt kommt. Denn gerade dann braucht es besonders guten Schutz. Die Krankenversicherung garantiert bei einer vorgeburtlichen Anmeldung die vorbehaltslose Aufnahme in die Zusatzversicherung. Überlegen Sie sich deshalb am besten schon vor der Geburt, ob sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen.
Die Zusatzversicherungen bei der Krankenkasse sind häufig nur in Form von Leistungspaketen erhältlich und enthalten verschiedene Deckungen in einem Paket. Man kann die einzelnen Leistungen der Pakete nicht separat auswählen oder ausschliessen. Die Zusatzversicherung kostet für ein Baby je nach Leistungsumfang zwischen CHF 10.- bis zu CHF 80.-.
In der Schweiz braucht fast jedes zweite Kind eine Zahnstellungskorrektur. Eine Zahnspange kostet von CHF 3‘000.- (leichte Fehlstellung) bis CHF 15‘000.- (schwere Fehlstellung). Ohne Zusatzversicherung müssen diese Kosten selbst getragen werden. Daher empfiehlt es sich die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen und früh genug ein Versicherungsprodukt bei der Krankenkasse abzuschliessen, damit eine allfällige Korrektur der Zahnstellung bezahlt wird.
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche wird bei den meisten Krankenkassen bereits im Rahmen ambulanter Produktpakete vergütet. Wer normale Zahnbehandlungen und den regelmässigen Gang zum Zahnarzt ebenfalls versichert haben möchte, kann eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Übrigens: Solche privaten Zahnversicherungen zahlen meist auch Beiträge an Zahnkorrekturen. Dadurch lassen sich Versicherungslücken schliessen, etwa, wenn die ambulante Zusatzversicherung nur 75% der Kosten übernimmt.
Die Deckung sollte abgeschlossen werden, bevor ein zahnärztliches Attest verlangt wird und bevor man beim Schulzahnarzt war. Hier finden Sie einen kurzen Überblick, ab welchem Alter bei den nachfolgenden Gesellschaften ein Zahnattest beim Abschluss der Zahnversicherung verlangt wird:
Assura: ab dem 8. Lebensjahr
Concordia: ab dem 5. Lebensjahr
CSS: ab dem 3. Lebensjahr
Groupe Mutuel: ab dem 7. Lebensjahr
Helsana: ab dem 3. Lebensjahr
Innova: ab dem 5. Lebensjahr
ÖKK: ab dem 4. Lebensjahr
Swica: ab dem 5. Lebensjahr
Visana: ab dem 6. Lebensjahr
Empfehlung: Zahnstellungskorrekturen auf jeden Fall versichern.
Die Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen schliesst Lücken der Grundversicherung und übernimmt so zum Teil hohe Kosten, welche Sie ansonsten selbst bezahlen müssten.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben werden und in der sogenannten Spezialitätenliste aufgeführt sind. Diverse Medikamente erfüllen die Kriterien für die Aufnahme in diese Liste jedoch (noch) nicht und werden daher auch nicht von der Grundversicherung übernommen. Hierfür braucht es eine ambulante Zusatzversicherung.
Wer im Ausland ärztliche Hilfe braucht, erhält von der Grundversicherung maximal das Doppelte dessen vergütet, was diese Behandlung in der Schweiz (im eigenen Wohnkanton) gekostet hätte. Diese Deckung der Grundversicherung reicht in der Regel für Reisen innerhalb der EU. Für Reisen ausserhalb der EU ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz über die ambulante Zusatzversicherung zu empfehlen. Für Reisen nach Kanada, den USA, Japan, Australien oder Russland ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz über eine ambulante Zusatzversicherung unerlässlich.
Die Grundversicherung übernimmt 50% der Transport– (max. CHF 500.-/Jahr) und Rettungskosten (max. CHF 5‘000.-/Jahr). Als Rettung gilt die Befreiung aus einer Notlage oder aus einer Lebensgefahr. Die ambulanten Zusatzversicherung übernimmt dann i.d.R. die restlichen 50%.
Achtung: Rega-Gönner wiegen sich oft in falscher Sicherheit. Diese Gönnerschaft ist keine Versicherung und garantiert keine Rettungsflüge. Sie leisten eine Spende zur Unterstützung der Rega. Sie haben deshalb keinen Rechtsanspruch auf Rettungsflüge. Trotzdem ist die Rega-Gönnerschaft mit einigen Vorteilen verbunden.
Empfehlung: Ambulante Zusatzversicherung auf jeden Fall abschliessen.
Auch eine halbprivate oder private Spitalversicherung kann sich lohnen. Diese kann man in den meisten Fällen noch nicht vorgeburtlich abschliessen. Jedoch ist es bei einigen Krankenkassen unter gewissen Bedingungen möglich, das Baby bereits vor der Geburt halbprivat oder privat versichern zu lassen.
Bei einer halbprivaten oder privaten Spitalversicherung haben Sie in der Regel freie Arzt- und Spitalwahl und geniessen den Komfort eines 2-Bettzimmer oder Einzelzimmer. Zudem beinhalten sie oft weitere Leistungen wie z.B. Rooming-In für die Eltern oder Nanny-Service.
Empfehlung: Spitalversicherung je nach Bedürfnis und Budget abschliessen.
Eine solche Zusatzversicherung kann sich für Familien lohnen, die bei einer Krankheit oder einem Unfall gerne auf komplementärmedizinische Heilmethoden zurückgreifen möchten. Schlägt die schulmedizinische Behandlung einer Erkrankung oder eines Unfalles nicht wie gewünscht an, kann die Komplementärmedizin eine natürliche Alternative bieten. In der Schweiz wird oftmals bei der Behandlung von Heuschnupfen, rheumatischen Beschwerden oder anderen chronischen Erkrankungen auf die Komplementärmedizin zurückgegriffen.
Achtung: Verlangen Sie von der Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung für die Kostenübernahme, bevor Sie eine Therapie beginnen. Klären Sie auch ab, wie viele Therapiesitzungen pro Behandlung übernommen werden und ob der Therapeut eine Anerkennung bei der Krankenkasse für die gewünschte Therapieform hat.
Empfehlung: Komplementärmedizin je nach Bedürfnis und Budget abschliessen.
Für die eigenen Kinder wünscht man sicher nur das Beste. Doch leider können auch Kinder schwer erkranken oder in einen Unfall verwickelt werden. Die Ursache von Invalidität sind bei Kindern und Jugendlichen häufig Geburtsgebrechen, also gesundheitliche Störungen, die schon bei der Geburt entstehen.
Sie können für Ihr Kind ein Invaliditätskapital versichern – möglich über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse, oder auch in Form einer Risikopolice bei einem Versicherer. Das Geld finanziert Ihnen und Ihrem Kind manche Erleichterung, wie einen Umbau der Wohnung, den die IV (Invalidenversicherung) nicht bezahlt.
Achtung: Wenn Sie sich für eine Risikoversicherung für Ihr Kind entschliessen, sollten Sie sich vergewissern, dass nicht nur der Unfall, sondern auch das viel häufigere Risiko Krankheit abgedeckt ist.
Empfehlung: Risiko-Kapitalversicherung auf jeden Fall abschliessen.
Warum Sie bei uns den besten Vergleich für die Krankenkasse Ihres Babys erhalten.
Die Zusatzversicherungen sind in der Schweiz freiwillig. Da einige Leistungen in der Grundversicherung nur minimal oder gar nicht abgedeckt sind, empfiehlt es sich eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Zudem sind die Prämien der Zusatzversicherungen bei Babys bedeutend tiefer als bei Erwachsenen.
Eine optimaler Versicherungsschutz für das Baby besteht aus der obligatorischen Grundversicherung und leistungsstarken Zusatzversicherungen. Welche Zusatzversicherung für Ihr Baby sinnvoll ist, hängt von Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget ab.
Wir haben in den letzten 8 Jahren mehr als 1’000 vorgeburtliche Anmeldungen gemacht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Versicherungen von den Kunden abgeschlossen werden.
70% der Kunden wählen das Hausarztmodell mit Franchise 0 für Ihr Baby in der Grundversicherung.
80% der Kunden wählen eine Versicherung mit Abdeckung für Zahnstellungskorrekturen.
95% der Kunden schliessen eine ambulante Versicherung für Ihr Baby ab.
90% der vorgeburtlichen Anmeldungen beinhalten eine Spitalversicherung (i.d.R. allgemeine Abteilung).
70% der Kunden schliessen eine Versicherung für Komplementärmedizin für Ihr Baby ab.
60% der Kunden schliessen eine Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit oder Unfall ab.
Die günstigste Krankenkasse ist je nach Prämienregion (Kanton), Modell und Franchise unterschiedlich. Jedoch ist nicht immer die günstigste Krankenkasse die beste Wahl. Hierbei gilt es zu beachten, dass insbesondere die Wahl des richtigen Modell in der Grundversicherung sehr wichtig ist.
Das Telefonmodell ist das günstigste Modells in der Grundversicherung. Jedoch sind Sie verpflichtet zuerst eine Beratungshotline anzurufen und mit einem Experten das weitere Vorgehen besprechen. Bei Bedarf wird natürlich anschliessend ein Arzt aufgesucht. Dies empfiehlt sich nicht bei jedem Baby.
In der Regel werden Kinder mit der Franchise 0 versichert, da die Prämienersparnisse bei einer höheren Franchise nicht so hoch, wie bei Erwachsenen sind.
Die vorgeburtliche Anmeldung bietet viele Vorteile, sofern man es richtig macht. Doch was kostet eine Krankenkasse für ein Baby und wann bekomme ich einen Familienrabatt?
Die Krankenkassenprämien sind auch bei einem Baby sehr unterschiedlich. Zum einen variieren die Prämien je nach Wohnkanton. Im Kanton Basel-Stadt liegt die günstigste Prämie der Grundversicherung bei ca. CHF 110.-, während in anderen Kantonen die Prämien um rund 40% günstiger sind.
In der Grundversicherung kann man für das Baby eine Franchise zwischen CHF 0.- und CHF 600.- wählen. Die Franchise ist die Kostenbeteiligung, welche man zuerst selbst bezahlen muss.
Die Zusatzversicherung kostet bei Kindern zwischen CHF 10.- und CHF 80.– und variiert sehr stark nach den gewählten Leistungen. Jedoch sind auch hier grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen erkennbar.
Für Kinder bis 18 Jahren bieten alle Grundversicherer vergünstigte Prämien an. Zusätzlich profitieren Kinder im Vergleich zu Erwachsenen auch von niedrigeren Franchise-Stufen und können sogar ganz auf die Franchise verzichten.
Der höchste Rabatt gewährt in der Regel die Krankenkasse, bei welcher auch die Eltern versichert sind. Viele Versicherer gewähren einen Familienrabatt ab dem dritten Kind, manche sogar schon ab dem ersten oder zweiten Kind. Dieses Angebot gilt für alle Kinder, die im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben.
In den meisten Fällen lohnt es sich gleich die Krankenkasse für alle Familienmitglieder zu vergleichen.
Die sogenannte vorgeburtliche Anmeldung ist die Anmeldung eines ungeborenen Kindes bei der Krankenkasse. Hierbei profitieren Sie vom Vorteil, dass Ihr Baby bereits ab dem 1. Atemzug versichert sein wird. Zusatzversicherungen haben im Gegensatz zur Grundversicherung keine Aufnahmepflicht. Die Krankenkasse darf einen Versicherungsantrag also ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei der vorgeburtlichen Anmeldung verzichtet jedoch die Krankenkasse auf dieses Recht und garantiert eine vorbehaltslose Aufnahme in die Zusatzversicherung ab Geburt.
Vor allem bei allfälligen Geburtsgebrechen ist die vorgeburtliche Anmeldung von Vorteil, da die IV die Behandlungskosten bis zum 20. Lebensjahr bezahlt und anschliessend die Zusatzversicherung der Krankenasse für Behandlungen aufkommt, welche nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt also darin, dass man das Neugeborene von der ersten Stunde mit Zusatzversicherungen optimal versichern kann – unkompliziert und ohne Risikoprüfung. Durch eine vorgeburtliche Anmeldung haben auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz. Wenn hingegen die Anmeldung erst nach der Geburt erfolgt, wird für Zusatzversicherungen erst eine Risikoprüfung vorgenommen. Bei einem bestehenden Leiden riskieren Sie, dass Ihr Baby nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die gewünschten Versicherungen für Ihr Baby deshalb unbedingt noch vor der Geburt abschliessen.
Empfehlung
ab CHF
ab CHF
ab CHF
*Berechnungskriterien: Altersklasse Kinder, Kanton Luzern (Sursee – Prämienregion 2), Hausarztmodell mit Unfalldeckung, Franchise 0 (ohne Gewähr)
Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Grundversicherung bei der Krankenkasse haben. Jedes Baby muss deshalb von seinem gesetzlichen Vertreter oder seiner gesetzlichen Vertreterin ab Geburt bei einer Krankenkasse versichert werden. Damit die Deckung besteht, müssen Sie bis spätestens drei Monate nach der Geburt eine Krankenkasse abgeschlossen haben.
Bei einer verspäteten Anmeldung bei der Krankenasse (später als 3 Monate) beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt des Beitritts und man muss die Auslagen vor dem Abschluss selbst bezahlen. Sofern keine Krankenkasse abgeschlossen wird, erfolgt eine Zwangszuweisung zu einer Krankenkasse (siehe hier).
Am besten melden Sie das Ungeborene noch zwischen dem 4. und spätestens 8. Monat bei der Krankenkasse an. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Krankenversicherung für das Baby und überlegen sich, ob und welche Zusatzversicherungen für das Baby Sinn machen.
Empfehlenswert!
Kann ich auf jeden Fall empfehlen.
Sehr einfach!
Die Krankenkassenprämien für das Jahr 2022 sind vom BAG bekannt. Schweizer Versicherte können sich nach vielen Jahren endlich wieder einmal auf die neuen Prämien freuen. Im Schnitt werden die Prämien im nächsten Jahr um 0.2% gesenkt. In einigen Kantonen wurden die Krankenkassenprämien sogar um 1.4% gesenkt.