Wir vergleichen für Sie nicht nur Prämien, sondern Sie erhalten eine detaillierte Übersicht der Leistungen und Service der einzelnen Krankenversicherungen. Unser Team von Fachspezialisten prüft jede Anfrage einzeln, sprich bei uns gibt es keine standardisierten Offerten und Broschüren, sondern es wird für jeden Kunden eine bedürfnisorientierte Lösung geschaffen. Anschliessend wird jeder Versicherungsantrag von uns auf Vollständigkeit kontrolliert, damit der Versicherungsabschluss einfach und unkompliziert erfolgt. Schlussendlich übernehmen wir für Sie die Kündigung der Vorversicherung, nachdem Sie bei der Krankenkasse aufgenommen wurden. Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, dann steht Ihnen unser Jurist mit Rat zur Seite.
Wir sind ein bei der FINMA registriertes Unternehmen und unterliegen daher auch der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht. Unsere Fachspezialisten verfügen alle über jahrelange Berufserfahrung und über die notwendige Ausbildung zur Ausführung einer kompetenten Versicherungs- und Finanzanalyse. Zudem verfügen wir über eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle Haftungsansprüche übernimmt. Sprich sollte von unserer Seite ein Fehler passieren, dann übernehmen wir sämtliche Kosten.
Sie können Ihre Krankenversicherung jeweils auf Ende Jahr kündigen. Die Grundversicherung weist eine Kündigungsfrist von einem Monat und die Zusatzversicherungen eine Frist von drei bis sechs Monaten aus (je nach Krankenkasse).
Sofern die Beratung durch einen Fachspezialisten der Vita Finance durchgeführt wird, garantieren wir für einen reibungslosen Verlauf des Wechsels. Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob die Kündigung durch uns gemacht wird oder ob Sie die Kündigung selber erledigen möchten.
Eine Krankenkasse kann Sie nicht ablehnen, wenn Sie eine Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz beantragen. Sie hat eine Aufnahmepflicht. Sie können also risikolos jedes Jahr ihren Krankenversicherer wechseln – etwa, wenn die Prämien steigen, oder wenn ein anderer Versicherer ein besseres Angebot bietet.
Nein, jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen, ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustandes. Füllen Sie darum den Fragebogen mit den Gesundheitsfragen nur aus, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten.
Für die Wahl der besten Franchise kommt erschwerend dazu, dass die Prämien je nach Franchise auch für ein- und dasselbe Krankenkassen-Modell unterschiedlich hoch sind. Je höher die gewählte Franchise, desto tiefer sind in aller Regel die Prämien. Das ergibt intuitiv Sinn: Je mehr der Versicherte selbst zu zahlen bereit ist, desto grösser ist der Rabatt, den ihm die Krankenkasse gewährt.
Auch hier hilft am besten ein Beispiel aus der Praxis: Eine Sparmodell-Variante kostet bei einer bestimmten Krankenkasse in einer Prämienregion für Erwachsene mit Unfallversicherung 360.40 Franken pro Monat mit der 300er-Franchise und «nur» 232.10 Franken pro Monat mit der 2500er-Franchise.
Die Differenz beträgt also stolze 128.30 Franken pro Monat oder 1539.60 Franken pro Jahr. In diesem Fall lohnt sich die 300er-Franchise erst ab Gesundheitskosten von 2013 Franken pro Jahr. Falls Sie nachrechnen möchten: Vergessen Sie den Selbstbehalt von 10% oberhalb der Franchise nicht.
Die ordentliche Franchise für Kinder ist CHF 0.-, man kann aber Franchisen bis zu CHF 600.- wählen für Kinder. Da nach einer Geburt aber meistens Kosten anfallen, empfehlen wir für Neugeborene und allgemein für Kinder die Franchise auf CHF 0.- zu lassen.
Mit einer Zusatzversicherung können Sie Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt, versichern lassen. Wir können Ihnen ein Versicherungspaket aus Zusatzversicherungen zusammenstellen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Wichtigste Regel: Kündigen Sie Ihre „alte“ Zusatzversicherung sicherheitshalber erst, wenn der Vertrag mit der „neuen“ unter Dach und Fach ist! Die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, mit Ihnen einen Zusatzversicherungsvertrag abzuschliessen: sie können neue Verträge ablehnen. Und das tun die Versicherer beispielsweise, wenn Sie in ihren Augen ein (zu) grosses Risiko darstellen. So werden beispielsweise Versicherungsanträge von Menschen, die über 50 sind oder die gewisse Krankheiten durchgemacht haben, oft nicht angenommen.
Ja, bei Zusatzversicherungen sind Sie verpflichtet, Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig müssen die Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre deklariert werden. Es empfiehlt sich, die Gesundheitsdeklaration wahrheitsgetreu auszufüllen, da die Krankenkasse berechtigt ist, auch im Nachhinein Sanktionen einzuleiten. Das Spektrum der Massnahmen reicht sich von einem Ausschluss der Versicherungsleistung für eine bestimmte Krankheit bis zu einer Kündigung.
Die sogenannte vorgeburtliche Anmeldung ist die Anmeldung für ein ungeborenes Kind bei der Krankenkasse. Die Police wird per Geburtsdatum von der Versicherungsgesellschaft in Kraft gesetzt.
Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt darin, dass man das Neugeborene von der ersten Stunde mit Zusatzversicherungen optimal versichern kann – unkompliziert und ohne Risikoprüfung. Durch eine vorgeburtliche Anmeldung haben auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz. Wenn hingegen die Anmeldung erst nach der Geburt erfolgt, muss für Zusatzversicherungen erst eine Risikoprüfung vorgenommen werden. Bei einem bestehenden Leiden riskieren Sie, dass Ihr Baby nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen werden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die gewünschten Versicherungen für Ihr Baby deshalb unbedingt noch vor der Geburt abschliessen.
Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, das heisst, per Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder Ihres Ausländerausweises, z.B. L, B oder C.
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, den Versicherungsbeginn der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz – und damit auch die Prämienzahlungen – aufzuschieben. Auch wenn Ihre ausländische Krankenversicherung noch eine Zeit lang gültig ist. Falls Sie im bisherigen Wohnland jedoch eine gesetzliche und keine private Krankenversicherung hatten, erlischt deren Versicherungsschutz grundsätzlich automatisch mit Ihrer Einreise und Erwerbstätigkeit in der Schweiz.