Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Mittels Franchise kann man die Höhe der Prämie und die eigene Kostenbeteiligung beeinflussen. Es gilt: Je höher die Kostenbeteiligung, desto tiefer die Prämie. Doch was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt? Und welches ist die beste Franchise?
Gerne helfen wir weiter.
Für sämtliche Personen, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ist die Grundversicherung obligatorisch. Ein Bestandteil der Grundversicherung ist es, dass die Versicherten eine Kostenbeteiligung auf alle Leistungen haben. Dies geschieht über die Prämie, die Franchise und den Selbstbehalt.
Die Franchise ist der Fixbetrag, bis zu welchem alle Versicherten die Kosten zu 100% selbst tragen müssen. Dieser ist minimal CHF 300.- und maximal CHF 2’500.-. Je tiefer die Franchise ist, desto höher sind die monatlichen Prämien der Grundversicherung. Sofern man sich für eine höhere Franchise entscheidet, kann man von attraktiven Prämienrabatten profitieren, jedoch muss man sich im Krankheitsfall mit einem höheren Betrag an den Kosten beteiligen.
Die obligatorische Grundversicherung beinhaltet Kosten, welche die Versicherten selbst tragen müssen. Hierbei wird zwischen der Franchise und dem Selbstbehalt unterschieden. Die Franchise kann frei gewählt werden, jedoch müssen sämtliche Kosten bis zur Franchise vom Versicherten bezahlt werden. Erwachsene haben die Wahl zwischen den Franchisen 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 und 2’500.
Sobald die Franchise erreicht wird, müssen Versicherte einen Selbstbehalt von 10% bis max. CHF 700.- von den zusätzlichen Kosten übernehmen.
Beispiel Franchise 300: Betragen die jährlichen Gesundheitskosten CHF 1’000.-, dann muss CHF 300.- Franchise und CHF 70.- Selbstbehalt (10% von den restlichen CHF 700) bezahlt werden.
Sobald der Versicherte sich für eine höhere Franchise entscheidet, gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt. Je höher die Franchise, desto grösser der Rabatt, jedoch müssen auch höhere Selbstbeteiligungen bezahlt werden. Der maximale Rabatt ist gesetzlich festgelegt:
Maximalrabatt Franchise (in CHF)
70% der Differenz der Kostenbeteiligung
Maximale Selbstbeteiligung (in CHF)
Franchise + Selbstbehalt
Bei der Wahl der optimalen Franchise ist es wichtig, die aktuellen Gesundheitskosten und den aktuellen Gesundheitszustand zu kennen. Natürlich ist es schwierig abzuschätzen, wie sich der Gesundheitszustand in der Zukunft verändert, jedoch ist es möglich die Franchise jedes Jahr zu ändern und an den neuen Gesundheitszustand anzupassen.
Je nach Höhe der jährlichen Gesundheitskosten (= alle Kosten, welche über die Grundversicherung abgerechnet werden), verändern sich die jährlichen Gesamtkosten. In der nachfolgenden Beispielrechnung, werden die jährlichen Gesamtkosten je nach Franchise und jährlichen Gesundheitskosten berechnet.
In den Gesamtkosten sind die Jahresprämie, die Franchise und der Selbstbehalt berücksichtigt. Als Grundlage dienen die Prämien der Prämienregion 1 in Luzern.
Beispiel: Bei Gesundheitskosten von CHF 1’000 pro Jahr, muss man bei der Franchise 300 die ersten CHF 300.- selbst bezahlen, von den restlichen CHF 700.- müssen 10% Selbstbehalt (= CHF 70.-) bezahlt werden. Die Kostenbeteiligung von CHF 370.- werden mit der Jahresprämie von CHF 3’783.- summiert und ergeben jährliche Gesamtkosten von CHF 4’153.-.
Gesundheitskosten von CHF 300.-
Gesamtkosten nach Franchise
Gesundheitskosten von CHF 1’000.-
Gesamtkosten nach Franchise
Gesundheitskosten von CHF 1’800.-
Gesamtkosten nach Franchise
Gesundheitskosten von CHF 100’000.-
Gesamtkosten nach Franchise
Grundregel:
Sind die Gesundheitskosten tiefer als CHF 1’800.- pro Jahr und Person, empfiehlt sich die Franchise 2’500. Sind die Kosten höher als CHF 1’800, dann sollte man die Franchise 300 wählen.
Massgebend sind die Kosten für Arztbesuche, Spitalbehandlungen, ambulante Behandlungen (z.B. Physiotherapeut, Chiropraktiker), sowie Medikamente. Ausgenommen sind die Kosten bei Mutterschaft.
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